
Unternehmenscodex der Firma „LIESEN…alles für den Bau GmbH“
unter besonderer Berücksichtigung wettbewerbs- und vergaberechtlicher Fragestellungen
Hinweis zur sprachlichen Gestaltung:
Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wurde auf die Nennung aller Geschlechter verzichtet.
Inhalt
I. Ethische-moralische Verpflichtungen und umfassende Integrität
II. Verantwortung im Wettbewerb
1. Verhinderung von Korruption, Exportkontrollen, Geldwäscheprävention
2. Fairer Wettbewerb und saubere Vergabeverfahren
3. Handelsvertreter und Berater
IV. Wahrung von Verbraucherinteressen
V. Ökologische Verantwortung und Verpflichtung
1. Schutz von Umwelt und Klima.
VI. Menschenrechte und Arbeitsstandards
2. Vorgehen gegen Kinderarbeit und Schutz jugendlicher Arbeitnehmer
4. Grundsätze der Vergütung von Arbeitsleistungen
6. Koalitionsfreiheit der Arbeitnehmenden
7. Vielfalt, Inklusion, Diskriminierungsverbote
8. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
9. Selbstverpflichtung der Geschäftsführung
„LIESEN…alles für den Bau GmbH“ (Im Folgenden: „LIESEN“) versteht sich als Teil einer international verflochtenen Wirtschaft und ist als Betrieb an seinen Standorten Teil der Staaten und deren Gesellschaften. LIESEN folgt dem Grundverständnis des „ehrbaren Kaufmanns“ und bekennt sich zu seiner besonderen Verantwortung als Unternehmen.
LIESEN beobachtet alle unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen seiner geschäftlichen Tätigkeiten auf Umwelt und Gesellschaft. LIESEN ist bestrebt, die ökonomischen, ökologischen und sozialen Belange in einen angemessenen Interessenausgleich zu bringen.
LIESEN handelt im Einklang mit allgemein anerkannten ethisch-moralischen Werten und Prinzipien, verhält sich rechtskonform und beachtet insbesondere die international und universal anerkannten Menschenrechte und Arbeitsstandards, wie sie im Folgenden festgehalten sind.
LIESEN steht für die Ziele und die Inhalte dieser Erklärung und wird im Rahmen seiner jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten alle geeigneten und zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um der freiwilligen Selbstverpflichtung fortlaufend an allen seinen Unternehmensstandorten nachzukommen.
Falls bestehende nationale Regelungen im Widerspruch zu den Inhalten und Werten dieser Erklärung stehen oder der innerstaatliche Kontext es unmöglich macht, diesen uneingeschränkt nachzukommen, wird LIESEN nach Wegen suchen, um die Anforderungen der Erklärung dennoch zu wahren.
I. Ethische-moralische Verpflichtungen und umfassende Integrität
LIESEN verfolgt ausschließlich legale Geschäftsziele und -praktiken. LIESEN unterhält nur Geschäftsbeziehungen zu seriösen Partnern. LIESEN verhält sich gegenüber Geschäftspartnern und Kunden fair und wertschätzend. LIESEN respektiert unterschiedliche rechtliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Hintergründe aller Menschen und die besonderen Gegebenheiten der Länder und Regionen, in denen LIESEN tätig ist. Dabei achtet Lieser das Recht und die Gesetze der Staaten und Gebietskörperschaften, in denen geschäftliche Tätigkeiten stattfinden. LIESEN orientiert sich im Rahmen seines unternehmerischen Handelns stets an allgemeingültigen ethische-moralischen Werten und Prinzipien, insbesondere in Fragen der Integrität und Achtung der Menschenwürde. LIESEN bekennt sich darüber hinaus zum Ideal des freien und fairen Welthandels sowie zum Leitbild der sozialen Marktwirtschaft.
II. Verantwortung im Wettbewerb
1. Verhinderung von Korruption, Exportkontrollen, Geldwäscheprävention
LIESEN lehnt jede Form von Bestechung und Korruption ab. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit Vergabeverfahren, Verhandlungen oder der Ausführung von öffentlichen Aufträgen. Vergaberechts- und wettbewerbsrechtliche Verstöße schaden der Gemeinschaft. Auch daher vermeidet LIESEN bereits jeden bösen Anschein unlauterer Geschäftspraktiken. Dies gilt für jede Form der Gewährung oder der Annahme von unlauteren Vorteilen sowie für jeden – auch potenziellen – Marktteilnehmer und alle staatlichen Stellen. Lieser handelt in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zur Einfuhr- und Ausfuhrkontrolle und hält sich an die gesetzlichen Anforderungen zur Prävention von Geldwäsche nach dem GWG.
2. Fairer Wettbewerb und saubere Vergabeverfahren
LIESEN tritt für einen freien und fairen Wettbewerb ein. LIESEN duldet keine wettbewerbswidrigen Absprachen und stellt sicher, dass das Unternehmen in Übereinstimmung mit den geltenden kartell-, vergabe- und beihilferechtlichen Vorschriften handelt. Wettbewerbsvorteile durch unlautere Geschäftspraktiken lehnt LIESEN konsequent ab. Dies gilt insbesondere für illegale Preisabsprachen und die heimliche Aufteilung von Märkten sowie jede Manipulation von Beschaffungsvorgängen und Vergaben.
Jede Absprache zwischen Konkurrenten und LIESEN, etwa um die Preisbildung durch das freie Spiel des Marktes zu behindern, indem sie künstlich Preiserhöhungen oder -senkungen durch Einschränkung oder Kontrolle der Produktion bzw. des technischen Fortschritts oder durch Marktaufteilung begünstigen, ist möglichst frühzeitig und effektiv auszuschließen. Auch der vermeintlich harmlose Austausch von Informationen zwischen branchenbekannten oder langjährig branchenerfahrenen Personen, insbesondere vor der Angebotsabgabe im Rahmen einer Ausschreibung, kann als unzulässig beurteilt werden, wenn er im Ergebnis eine Wettbewerbsbehinderung, -einschränkung oder -verzerrung bezweckt oder auch nur faktisch zur Folge hat. In Zweifelsfällen ist rechtzeitig und umfassend auf anwaltliche Beratung zurückzugreifen. Dem Missbrauch einer möglicherweise beherrschenden Marktposition zum Ausschluss von Konkurrenten wird ebenso konsequent entgegengewirkt. Dies gilt genauso für die missbräuchliche Ausnutzung der wirtschaftlichen Abhängigkeit von Kunden oder Lieferanten von LIESEN. LIESEN verpflichtet sich, alle Mitarbeitenden in regelmäßigen Abständen für die Probleme und Themen dieses Kapitel zu sensibilisieren sowie alle Mitarbeitenden über deren rechtliche und tatsächliche Grundlagen von Vergaben und Wettbewerbsabsprachen zu schulen.
Jeder Mitarbeitende wird darauf hingewiesen, dass ein Hinweisgebersystem besteht und alle eingereichten Hinweise anonym und vertraulich behandelt werden. Zudem steht es jedem Mitarbeitenden frei, möglicherweise wettbewerbsrechtlich problematische Verhaltensweisen nach § 22 HinSchG auch direkt an das Bundeskartellamt als zuständige externe Meldestelle zu melden.
LIESEN versteht sich bei der etwaig erforderlichen Aufklärung wettbewerbswidrigen Verhaltens als Partner der Kartellbehörden, Gerichte, Staatsanwaltschaften und allen sonstigen staatlichen Stellen. Hierbei hilft LIESEN im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der effektiven Durchsetzung von zivil- oder strafrechtlichen Sanktionen bei wettbewerbswidrigem Verhalten von Mitarbeitenden und anderen Unternehmen.
3. Handelsvertreter und Berater
LIESEN greift nur dann auf die Dienste von Mittelspersonen wie Handelsvertretern, Agenten, Beratern und Geschäftsvermittler zurück, wenn diese in der Lage sind, eine rechtmäßige, sachdienliche und fachspezifisch fundierte Leistung zu erbringen. Die Inanspruchnahme einer Mittelsperson zur Realisierung rechtswidriger oder als Korruption qualifizierbarer Vorgänge ist ausgeschlossen. LIESEN achtet darauf, dass solche Personen das Unternehmen nicht durch rechtswidrige Handlungen kompromittieren. Zu dieser Sorgfaltspflicht gehört auch, dass LIESEN seine Geschäftspartner mit Bedacht auswählt und dabei deren Kompetenz und Reputation sowie insbesondere deren Geschäftsethik einer kritischen Prüfung unterzieht. Die von diesen Partnern erwarteten Leistungen wie auch das ihnen hierfür zustehende Entgelt muss präzise definiert sein. LIESEN muss die real erbrachten Leistungen wie auch der Angemessenheit des Entgelts im Verhältnis hierzu prüfen und versichern.
LIESEN respektiert die Persönlichkeitsrechte seiner Mitarbeitenden, Geschäftspartner und Kunden und befolgt beim Umgang mit persönlichen Informationen die geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten und zur Informationssicherheit. LIESEN schützt anvertraute Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen seiner Geschäftspartner und Kunden vor unerlaubter Kenntnis, Inbesitznahme, Nutzung, Weitergabe und Offenlegung. Hierbei handelt LIESEN stets im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. LIESEN respektiert das geistige Eigentum seiner Geschäftspartner, Kunden und sonstigen Dritten und achtet beim Austausch von Know-how und Technologien darauf, dass ausreichende Vorkehrungen zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte vorgenommen werden.
IV. Wahrung von Verbraucherinteressen
Soweit Produkte und Leistungen von LIESEN Interessen von Verbrauchern betreffen, werden geeignete Maßnahmen getroffen, die die Sicherheit und Qualität der Produkte oder Leistungen gewährleisten. LIESEN stellt dabei sicher, dass die Produkte oder Leistungen den jeweils einschlägigen gesetzlichen verbraucherschützenden Bestimmungen entsprechen. Bei seinen Informations- und Vertriebsmaßnahmen berücksichtigt LIESEN die Verbraucherinteressen, indem die rechtlichen Vorgaben für faire Geschäfts-, Marketing- und Werbepraktiken und Verbraucheraufklärung angewendet werden. Hierbei werden Verbraucherschutzorganisationen zur Rechtsdurchsetzung als strategische Partner angesehen- nicht als Gegner.
V. Ökologische Verantwortung und Verpflichtung
Der Schutz und Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen betrifft und verpflichtet uns alle. In diesem Bewusstsein agiert LIESEN seine geschäftliche Tätigkeit ökologisch verantwortlich aus und bekennt sich zum Ziel einer treibhausgasneutralen Wirtschaft.
1.
Schutz von Umwelt und Klima
LIESEN nimmt seine ökologische Verantwortung wahr, indem die gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Standards zum Schutz von Umwelt und Klima angewendet werden. LIESEN arbeitet kontinuierlich und strategisch daran, dass die negativen Auswirkungen aller geschäftlichen Aktivitäten auf die Umwelt und das Klima dauerhaft reduziert werden.
LIESEN wendet geltendes Recht an und ergreift effektive Maßnahmen, die sich an gesetzlichen und international anerkannten Standards orientieren und unter anderem folgende Themen abdecken:
· Fachgerechter sowie verantwortungsbewusster Umgang mit gefährlichen Stoffen, Chemikalien und Abfällen, einschließlich deren Entsorgung
· Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Abfällen
· Minimierung von Emissionen aus Betriebsabläufen (z. B. Abwasser, Abluft, Lärm, Treibhausgase)
• Schonung natürlicher Ressourcen, etwa durch Maßnahmen zur Einsparung von Wasser, Chemikalien und anderen Rohstoffen und einen aktiven Beitrag zur Förderung der Kreislaufwirtschaft
• Einsatz bzw. Einführung von klima- und umweltfreundlichen Technologien, Verfahren, Rohstoffen und Produkten
• Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Energien am Energieverbrauch an den Unternehmensstandorten.
LIESEN beachtet die Grundsätze zum Schutz von Tieren und der biologischen Vielfalt. LIESEN richtet sein unternehmerisches Handeln danach aus. Die Haltung und Nutzung von Tieren müssen den gesetzlichen Tierschutzanforderungen genügen und dementsprechend artgerecht sein. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen ist hierbei Richtschnur.
VI. Menschenrechte und Arbeitsstandards
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Deshalb achtet LIESEN die international anerkannten Menschenrechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen festgehalten sind. LIESEN orientiert sich an den international anerkannten Arbeitsstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO. Auf allen Feldern seiner Geschäftsaktivitäten ist LIESEN bemüht, Menschenrechtsverletzungen weder zu verursachen noch zu diesen beizutragen LIESEN erwartet das Gleiche von seinen Geschäftspartnern. Soweit es erforderlich und möglich ist, unterstützt LIESEN hierbei seine Lieferanten.
LIESEN behandelt seine Mitarbeitenden mit Wertschätzung. LIESEN lehnt jede Form von rechtswidrigen Strafen, Missbrauch, Belästigung, Einschüchterung oder sonstiger unwürdiger Behandlung gegenüber Arbeitnehmenden ab. LIESEN wendet bei sämtlichen Beschäftigungsverhältnissen das jeweils geltende Arbeitsrecht an. Den Mitarbeitenden sind bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses alle wichtigen Informationen über die wesentlichen Arbeitsbedingungen, u. a. ihre Rechte und Pflichten, Arbeitszeiten, Vergütung und Zahlungs- und Abrechnungsmodalitäten, zur Verfügung zu stellen. LIESEN respektiert und schützt das Recht der Arbeitnehmenden, ihr Beschäftigungsverhältnis unter Einhaltung der jeweils maßgeblichen Kündigungsfrist zu beenden.
2. Vorgehen gegen Kinderarbeit und Schutz jugendlicher Arbeitnehmer
LIESEN toleriert keine Kinderarbeit und beachtet das jeweils anwendbare gesetzliche Mindestalter für die Arbeitsaufnahme. In jedem Fall beschäftigt LIESEN keine Personen unter dem Alter, mit dem nach dem Recht des Beschäftigungsortes die allgemeine Schulpflicht endet, sowie unter 15 Jahren. Schul-, Ausbildungs- und Studienpraktika werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen angeboten und organisiert. LIESEN erwartet von seinen Vertragspartnern, dass sie jedwede Form der Kinderarbeit im Vorhinein zu verhindern wissen. Sollten Fälle von Kinderarbeit festgestellt werden oder anders bekannt werden, sind unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, die das Wohl, den Schutz und die Entwicklung des Kindes in den Mittelpunkt stellen. Bei Personen unter 18 Jahren sind die Rechte jugendlicher Arbeitnehmer zu beachten. Sie dürfen nur dann eingestellt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen weder eine Gefahr für ihre Gesundheit, ihre Sicherheit und ihre sittliche Entwicklung darstellen.
LIESEN lehnt Zwangs- oder Pflichtarbeit in jedweder Form ab. Das gilt auch für jegliche Form der Schuldknechtschaft, der Leibeigenschaft, der Sklaverei oder sklavereiähnlicher Praktiken des Menschenhandels und erstreckt sich auf alle Formen unfreiwilliger Arbeit und Dienstleistungen, die mit den international anerkannten Arbeits- und Sozialstandards der ILO nicht vereinbar sind.
4. Grundsätze der Vergütung von Arbeitsleistungen
LIESEN wendet die gesetzlichen oder – soweit anwendbar – tarifvertraglichen Bestimmungen bei der Vergütung von Arbeit an. LIESEN stellt sicher, dass bei der Bezahlung von Mitarbeitenden der geltende gesetzliche, ggf. der tariflich festgelegte oder branchenübliche, Mindestlohn nicht unterschritten wird. In Staaten oder Gebietskörperschaften ohne einen gesetzlichen oder tariflichen Lohnrahmen achtet LIESEN darauf, dass der geleistete Lohn für eine regelmäßige Arbeit in einer Vollzeitstelle ausreichend ist, um die Grundbedürfnisse der Beschäftigten decken zu können. Gesetzlich nicht zugelassene Lohnabzüge, einschließlich Lohnabzügen als Disziplinarmaßnahme, werden von LIESEN nicht geduldet.
LIESEN wendet die gesetzlichen oder ggf. anwendbaren tariflichen Bestimmungen zur Arbeitszeit, einschließlich derjenigen Regeln zu Überstunden, Ruhepausen und Erholungsurlaub an. LIESEN achtet darauf, dass die reguläre wöchentliche Arbeitszeit zuzüglich maximal möglicher Überstunden nicht überschritten wird und alle weiteren Arbeitszeitregelungen eingehalten werden.
6. Koalitionsfreiheit der Arbeitnehmenden
LIESEN respektiert das Recht der Arbeitnehmenden auf Koalitionsfreiheit sowie das Recht auf Kollektiv- und Tarifverhandlungen, soweit dies im jeweiligen Beschäftigungsland rechtlich zulässig und möglich ist. Wenn dies ausnahmsweise nicht zulässig ist, sucht LIESEN für seine Mitarbeitenden sachgerechte Kompromisse.
7. Vielfalt, Inklusion, Diskriminierungsverbote
LIESEN respektiert die Vielfalt seiner Mitarbeitenden und fördert eine Arbeitsumgebung, die eine umfassende und lösungsorientierte Inklusion aller Mitarbeitenden ermöglicht. Deshalb bekennt sich LIESEN zur Chancengleichheit und lehnt jede Form von Diskriminierung und Ungleichbehandlung aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung ab. LIESEN hält sich strikt an den Grundsatz der Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit.
8. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
LIESEN achtet die anerkannten nationalen und internationalen Arbeits- und Gesundheitsschutzstandards der ILO. LIESEN sorgt stets für einen sicheren und gesundheitsförderlichen Arbeitsplatz. Im Vordergrund steht hierbei die Vermeidung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen. Dies gilt auch für psychische Erkrankungen wie „Burn-out“ und ähnliche Erkrankungen. Die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden und Dritter geht wirtschaftlichen Interessen im Zweifelsfall vor.
9. Selbstverpflichtung der Geschäftsführung
Die Geschäftsführung als solche sowie alle Geschäftsführer bestätigen, den Unternehmenscodex sorgfältig gelesen zu haben, diesen verinnerlicht zu haben und den Unternehmenscodex stets zu achten und zu wahren.